AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) - Stand Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGBs gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des
zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung
vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot - Vertragsschluss - Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in
Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches auch
ohne eine weitere Bestätigung als Liefervertrag vereinbart wird.
3. Alle Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Darstellungen entsprechen dem
aktuellen Stand zum 01.01.2026 und können zum Zeitpunkt der Lieferung
geringfügig abweichen. Wie verweisen auf das Urheberrecht aller Abbildungen,
eine Verwendung ohne gesonderte Zustimmung ist unzulässig.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten im Allgemeinen die Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird in
gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung
des Marktpreises oder durch Erhöhung der von - in die Leistungserbringung
einbezogenen Dritten - verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt
dieser 10 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des
erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3. Die Vergütung erfolgt über Vorauskasse sofern keine andere schriftliche
Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffen wurde.
4. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung
genannten Kalendertag (20 oder 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) auf das
in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig. Die Zahlungsart “Kauf auf
Rechnung” besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine
erfolgreiche Bonitätsprüfung voraus.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung
1. Die Lieferungen erfolgen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden, innerhalb Deutschlands frei Haus.
2. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre
Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen
Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten
erfüllt hat. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger
und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist
auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb
unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die
Lieferzeit angemessen. Den Beginn und das Ende derartiger Umstände werden wir
dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf unseren Kunden über sobald die
Sendung an die, den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung unser Lager verlassen hat und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen - die im Rahmen der Zumutbarkeit zulässig sind – erfolgen und
von uns noch andere Leistungen z. B. die Versandkosten übernommen wurden. Wird
der Versand auf Wunsch unseres Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 5 Daten und auftragsbezogene Inhalte
1. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B.
Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einem EDV-System
speichern und automatisch verarbeiten. Personenbezogene Daten werden zur
Vertragsabwicklung verwendet, soweit dies für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich
ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und Anschrift des
Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Druckdienstleister
weitergegeben.
2. Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Auftragsunterlagen (wie Druckdaten, Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger)
ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus
nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und
nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
3. Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv
(Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für
eine weitere Bearbeitung pauschal mit Euro 25,-- zzgl. MwSt. für jeden
archivierten Druckauftrag berechnet.
4. Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, Proofs, etc.) sowie
Daten auf sonstigen Datenträgern können nicht zurückgesendet werden.
§ 6 Auftragsausführung und Freigabe durch den Auftraggeber
1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber
angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine
andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom
Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen
Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der
Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende
Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt.
Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch
dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom
Auftragnehmer zu vertreten sind.
2. Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den
Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch
Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann
nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht
verarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem
Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils
aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der
Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien
anzufertigen.
3. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, vor Drucklegung, einen Korrekturabzug
zur Druckfreigabe zu verlangen.
4. Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer erhält, werden von ihm sorgfältig
behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der
Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehenden
Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung für Mängel
1. All diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder
mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden
Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der
Lieferung schriftlich zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Besonders weisen wir auf die maximale
Haltbarkeitsdauer der Produkte hin. Nach Ablauf der maximalen Haltbarkeitsdauer
ist wird ein Mangel grundsätzlich nicht anerkannt und abgelehnt.
2. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und
Ersatzlieferungen ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben;
andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen
befreit. Nur in dringenden Fällen der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir zuvor zu verständigen sind - hat
unser Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen
und von uns den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, diese
jedoch immer ausschließlich nach vorheriger Absprache und mit unserer
Zustimmung.
3. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle
– eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein
unerheblicher Mangel vor, besteht lediglich ein Recht zur Minderung des
Vertragspreises in angemessener Höhe bis maximal 10 % des Warenwerts.
§ 8 Haftung für Schäden
1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung
einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits nachweislich
vorliegt.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede
Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche
auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadenersatzansprüchen
Dritter sowie auch sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt
werden, es sei denn ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt
gerade die Absicherung gegen solche Schäden.
3. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten
nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie
bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
4. Soweit unsere Haftung beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Bei der Verwendung der Waren, insbesondere der Verwendung der Brennpasten
ist eine besondere Sorgfalt erforderlich. Der Verwender hat selbst dafür sorge
zu tragen das er sich die korrekte Anwendung, vor dem Öffnen und Entzünden der
Brennpaste aneignet.
§ 9 Verjährung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, beginnend mit Ablieferung der
Ware. Schadenersatzansprüche unseres Kunden wegen eines Mangels verjähren 6
Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn wir grob schuldhaft
gehandelt haben oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unseres
Kunden.
2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit unseres Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht
ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres
beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
3. Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in 5 Jahren.
Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 10 Nutzungsrechte
1. Werden vom Auftragnehmer Entwürfe gefertigt, so gehen die Nutzungsrechte
erst an den Auftraggeber über, wenn alle Leistungen in vollem Umfang honoriert
wurden.
2. Ausgenommen von den uneingeschränkten Nutzungsrechten sind verwendete
Abbildungen (Fotos, Zeichen, Zeichnungen oder Illustrationen), die seitens dem
Auftragnehmer nicht im Rahmen des jeweiligen Auftrags selbst erstellt oder vom
Auftraggeber vorgelegt worden sind (insbesondere solche aus lizenzfreien
Bilddatenbanken).
Der Auftraggeber ist zu deren Nutzung nicht befugt und hat es insbesondere zu
unterlassen, solche Abbildungen an Dritte weiterzureichen oder selbst zu
verarbeiten, da es sich in aller Regel um urheberrechtlich geschütztes
Bildmaterial handelt.
3. Bei durch den Auftraggeber bereitgestellten Bild- und Informationsmaterial
haftet dieser allein für deren Inhalt, auch
dann, wenn durch deren Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter
verletzt werden. Der Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer von allen Ansprüchen
Dritter, wenn dessen Inhalte gegen Rechtsverletzungen verstoßen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen.
3. Unser Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir
nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung sind wir zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Wir behalten und vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät.
§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden gilt
ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien
untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht,
sofern unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch
berechtigt am Hauptsitz unseres Kunden Klage zu erheben.
§ 13 Salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich,
anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen nicht oder nur unzureichend sein bzw. nicht
den, zum Zeitpunkt des Vertrags, gültigen Rechtsvorschriften entsprechen,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Alle anderen Bestandteile behalten ihre
Gültigkeit.